
Der ungesetzliche Grenzübertritt war in der DDR nach § 213 des Strafgesetzbuches der DDR eine strafbare Handlung. Der Straftatbestand wurde in der DDR und auch in der Bundesrepublik Deutschland fast immer Republikflucht genannt, die offizielle Bezeichnung war vergleichsweise ungebräuchlich. Der Straftatbestand diente in erster Linie dazu, die F...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ungesetzlicher_Grenzübertritt
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